Neuwied, 10.10.2026. Ein Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr muss nach § 578 Abs. 1 BGB in Textform geschlossen sein. Fehlt die Form, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit der kurzen Frist des § 580a Abs. 2 BGB kündbar. Ratgeb…
Neuwied, 10.10.2026. Ein Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr muss nach § 578 Abs. 1 BGB in Textform geschlossen sein. Fehlt die Form, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit der kurzen Frist des § 580a Abs. 2 BGB kündbar. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist Käufer vermieteter Gewerbeobjekte darauf hin, dass ein solcher Fehler die gesamte Kalkulation kippen kann. Welche Kündigungsfrist gilt bei Geschäftsräumen? Ohne wirksame Befristung muss die Kündigung spätestens am …
