Köln, 09. Oktober 2026 – Nach einem umfangreichen CEO-Fraud-Fall hat das Landesarbeitsgericht Köln die persönliche Haftung eines früheren Finanzmanagers in erheblichem Umfang bejaht. Da die Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist, bleibt die…
Köln, 09. Oktober 2026 – Nach einem umfangreichen CEO-Fraud-Fall hat das Landesarbeitsgericht Köln die persönliche Haftung eines früheren Finanzmanagers in erheblichem Umfang bejaht. Da die Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist, bleibt die arbeitsrechtliche Tragweite der Entscheidung noch offen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Betrugsfall, bei dem ein leitender Angestellter eines Industrierußherstellers innerhalb von 25 Tagen knapp 60 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 …
