Neuwied, 08.10.2026. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger wird der Kaufpreis in höchstens sieben Raten fällig, jeweils erst nach Abschluss der vereinbarten Bauabschnitte. Die erste Rate darf der Bauträger nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung …
Neuwied, 08.10.2026. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger wird der Kaufpreis in höchstens sieben Raten fällig, jeweils erst nach Abschluss der vereinbarten Bauabschnitte. Die erste Rate darf der Bauträger nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erst verlangen, wenn bestimmte Sicherungen vorliegen. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, erläutert, welche Höchstsätze gelten und was das für die Auszahlung des Darlehens bedeutet. Wann darf die erste Zahlung fließen? Vor der ersten Rate müssen …
