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Mietausfallwagnis bei der Bankbewertung: 2 Prozent für Wohnungen, 4 Prozent für Gewerbe

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Neuwied, 05.10.2026. Das Mietausfallwagnis ist der Abzug, mit dem eine Bank bei jedem vermieteten Haus das Risiko leerer Wohnungen und ausbleibender Mieten einpreist, auch wenn heute alle Einheiten belegt sind. Nach Anlage 1 der Beleihungswertermittlu…

Neuwied, 05.10.2026. Das Mietausfallwagnis ist der Abzug, mit dem eine Bank bei jedem vermieteten Haus das Risiko leerer Wohnungen und ausbleibender Mieten einpreist, auch wenn heute alle Einheiten belegt sind. Nach Anlage 1 der Beleihungswertermittlungsverordnung beträgt der Mindestsatz 2 Prozent des Jahresrohertrags bei Wohnungen und 4 Prozent bei gewerblichen Flächen. FinanzPlusImmo erklärt, was dieser Posten abdeckt und wann die Bank zusätzlich abzieht. Was deckt das Mietausfallwagnis ab? Das Mietausfallwagnis …
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