Im anwaltlichen Beratungsalltag wird aktuell immer wieder folgende Situation angefragt: Nach der Trennung zieht der unterhaltspflichtige Elternteil mit einem neuen Partner zusammen. Es stellt sich die Frage, ob dadurch mehr Kindesunterhalt gezahlt…
Im anwaltlichen Beratungsalltag wird aktuell immer wieder folgende Situation angefragt: Nach der Trennung zieht der unterhaltspflichtige Elternteil mit einem neuen Partner zusammen. Es stellt sich die Frage, ob dadurch mehr Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Das Thema ist besonders praxisrelevant, wenn das Einkommen bislang nur knapp oberhalb des Selbstbehalts liegt. Denn das gemeinsame Wirtschaften kann die eigene finanzielle Belastung reduzieren und damit die Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt erhöhen. …
