Bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendungen entscheidet nicht allein der Arbeitsvertrag darüber, welchem Staat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn zusteht. Für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kann maßgeblich sein, we…
Bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendungen entscheidet nicht allein der Arbeitsvertrag darüber, welchem Staat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn zusteht. Für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kann maßgeblich sein, welches Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Betroffen sind insbesondere international tätige Unternehmen, die Beschäftigte vorübergehend bei verbundenen Gesellschaften im Ausland einsetzen. Die Einordnung wirkt sich unter anderem auf die sogenannte …
