Neuwied, 28.09.2026. Wer ein Haus in Wohnungen aufteilen will, braucht eine Teilungserklärung, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht und den Vollzug beim Grundbuchamt. Die meiste Zeit kostet dabei nicht der Notar, sondern das Warten auf…
Neuwied, 28.09.2026. Wer ein Haus in Wohnungen aufteilen will, braucht eine Teilungserklärung, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht und den Vollzug beim Grundbuchamt. Die meiste Zeit kostet dabei nicht der Notar, sondern das Warten auf die Behörden. FinanzPlusImmo aus Neuwied rät Eigentümern, diese Strecke vor dem ersten Verkaufsgespräch einzuplanen. Ab wann gibt es die einzelnen Wohnungen rechtlich? Eine Eigentumswohnung existiert rechtlich erst, wenn das Grundbuchamt für sie ein eigenes …
