Neuwied, 28.09.2026. Wer eine vermietete Wohnung kauft, die nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, kann sich erst drei Jahre nach dem Erwerb auf Eigenbedarf berufen. So regelt es § 577a BGB. FinanzPlusImmo weist darauf hin,…
Neuwied, 28.09.2026. Wer eine vermietete Wohnung kauft, die nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, kann sich erst drei Jahre nach dem Erwerb auf Eigenbedarf berufen. So regelt es § 577a BGB. FinanzPlusImmo weist darauf hin, dass die Frist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs erst mit dem Eigentumserwerb an der einzelnen Wohnung beginnt. Was regelt die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB? Die Kündigungssperrfrist gilt, wenn an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter …
