Neuwied, 28.09.2026. Vermieter können Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn das Darlehen nachweisbar mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt. Wer bei einer Umschuldung private Kredite in das Objektdarlehen mischt, gefährdet diese…
Neuwied, 28.09.2026. Vermieter können Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn das Darlehen nachweisbar mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt. Wer bei einer Umschuldung private Kredite in das Objektdarlehen mischt, gefährdet diesen Zusammenhang. FinanzPlusImmo empfiehlt deshalb, objektbezogene und private Schulden in zwei getrennten Darlehen zu führen. Warum gefährdet eine Bündelung den Werbungskostenabzug? Schuldzinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn ein …
