Neuwied, 28.09.2026. Ab einer Kreditsumme von 1.500.000 Euro oder ab 10 Prozent des Kernkapitals der Bank muss ein Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG offenlegen, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist. Die Schwelle i…
Neuwied, 28.09.2026. Ab einer Kreditsumme von 1.500.000 Euro oder ab 10 Prozent des Kernkapitals der Bank muss ein Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG offenlegen, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist. Die Schwelle ist deshalb nicht bundesweit gleich, sondern hängt von der einzelnen Bank ab. FinanzPlusImmo erläutert, was das für eine größere Immobilienfinanzierung bedeutet. Warum greift die Offenlegung bei kleinen Banken früher? Die zweite Grenze richtet sich nach dem Kernkapital …
