Neuwied, 28.09.2026. Bei einem Mehrfamilienhaus mit Baujahr vor 1976 liegt die Restnutzungsdauer nach der Beleihungswertermittlungsverordnung unter 30 Jahren. Dann darf die Bank den Bodenwert nicht mehr ungekürzt zum Ertragswert hinzurechnen. FinanzPl…
Neuwied, 28.09.2026. Bei einem Mehrfamilienhaus mit Baujahr vor 1976 liegt die Restnutzungsdauer nach der Beleihungswertermittlungsverordnung unter 30 Jahren. Dann darf die Bank den Bodenwert nicht mehr ungekürzt zum Ertragswert hinzurechnen. FinanzPlusImmo rät Käufern älterer Mehrfamilienhäuser deshalb, diese Lücke vor dem Notartermin in die Immobilienfinanzierung einzuplanen. Warum ist das Baujahr 1976 die Grenze? Wohngebäude haben nach Anlage 2 der BelWertV eine maximale Nutzungsdauer von 80 Jahren. Bei …
