(openPR) Herford, 21. September 2026. Bildungsurlaub heißt in Nordrhein-Westfalen gesetzlich Arbeitnehmerweiterbildung. Dahinter steht vor allem ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit bei fortgezahltem Arbeitsentgelt – nicht…
(openPR) Herford, 21. September 2026. Bildungsurlaub heißt in Nordrhein-Westfalen gesetzlich Arbeitnehmerweiterbildung. Dahinter steht vor allem ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit bei fortgezahltem Arbeitsentgelt – nicht automatisch die Übernahme von Kursgebühren. GrandEdu Media rückt deshalb drei Fragen an den Anfang jeder Planung: Besteht im konkreten Arbeitsverhältnis ein Anspruch? Ist die ausgewählte Bildungsveranstaltung anerkannt? Und wie werden Kurskosten und weitere Ausgaben …
