Die angehobenen Schwellenwerte nehmen den Mittelstand aus der direkten Berichtspflicht. Anfragen von Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern bleiben davon unberührt. Für den Umfang solcher Anfragen gilt künftig eine gesetzliche Obergrenze. Bo…
Die angehobenen Schwellenwerte nehmen den Mittelstand aus der direkten Berichtspflicht. Anfragen von Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern bleiben davon unberührt. Für den Umfang solcher Anfragen gilt künftig eine gesetzliche Obergrenze. Bonn, 21.09.2026. Die Änderungsrichtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, in Kraft getreten ist sie am 18. März 2026. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen …
