Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nicht bereits mit ihrer Unterzeichnung. Entscheidend ist auch, dass die Erklärung dem Arbeitnehmer wirksam zugeht. Gerade der Nachweis dieses Zugangs kann in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zum Prob…
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nicht bereits mit ihrer Unterzeichnung. Entscheidend ist auch, dass die Erklärung dem Arbeitnehmer wirksam zugeht. Gerade der Nachweis dieses Zugangs kann in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zum Problem werden. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 verdeutlicht, dass Unternehmen deshalb nicht allein den Versand, sondern auch das konkrete Zustellungsverfahren und dessen Beweiswert berücksichtigen sollten. Im Verfahren 2 AZR 184/25 ging es …
