Grenzüberschreitendes Homeoffice ist zunehmend auch Gegenstand internationaler Steuerregeln. Die OECD hat 2025 ihre Kommentierung zum Musterabkommen aktualisiert und dabei insbesondere konkretisiert, unter welchen Umständen grenzüberschreitende Remote…
Grenzüberschreitendes Homeoffice ist zunehmend auch Gegenstand internationaler Steuerregeln. Die OECD hat 2025 ihre Kommentierung zum Musterabkommen aktualisiert und dabei insbesondere konkretisiert, unter welchen Umständen grenzüberschreitende Remote-Arbeit eine steuerliche Präsenz des Unternehmens begründen kann. Für Arbeitgeber und Beschäftigte zeigt die Entwicklung, dass Arbeiten aus dem Ausland nicht allein eine organisatorische Frage ist. Auch die Besteuerung des Arbeitslohns muss anhand des jeweiligen …
