Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 rückt die steuerliche Behandlung von Gebäudekosten erneut in den Fokus. Die Finanzverwaltung hat darin ihre Grundsätze zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaff…
Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 rückt die steuerliche Behandlung von Gebäudekosten erneut in den Fokus. Die Finanzverwaltung hat darin ihre Grundsätze zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Instandsetzung und Modernisierung neu gefasst. Für Unternehmen zeigt sich damit einmal mehr, wie wichtig es ist, Bauvorhaben bereits während der Planung und Durchführung buchhalterisch zu begleiten. Die neuen Verwaltungsgrundsätze sind …
