Die umsatzsteuerliche Organschaft steht vor einem grundlegenden Systemwechsel. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2026 soll die bisherige Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG durch einen neuen § 2c UStG ersetzt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf …
Die umsatzsteuerliche Organschaft steht vor einem grundlegenden Systemwechsel. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2026 soll die bisherige Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG durch einen neuen § 2c UStG ersetzt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nicht mehr allein aufgrund der tatsächlichen Eingliederungsverhältnisse eintreten. Zusätzlich soll eine ausdrückliche Erklärung des Organträgers gegenüber der zuständigen Finanzbehörde erforderlich sein. Für …
