Seit der Einführung der E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verändern sich nicht nur Rechnungsformate, sondern auch die Anforderungen an betriebliche Prüfprozesse. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen For…
Seit der Einführung der E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verändern sich nicht nur Rechnungsformate, sondern auch die Anforderungen an betriebliche Prüfprozesse. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen Formatfehlern, Geschäftsregelfehlern und umsatzsteuerlich relevanten Inhaltsfehlern. Für Unternehmen ist diese Abgrenzung entscheidend: Eine technisch unauffällige E-Rechnung ist nicht automatisch inhaltlich richtig. Fehlerhafte Steuersätze, unzutreffende …
