Die steuerlichen Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben auch im Jahr 2026 unverändert bestehen. Die im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vorgesehene Anhebung der GWG-Grenzen wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht umge…
Die steuerlichen Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben auch im Jahr 2026 unverändert bestehen. Die im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vorgesehene Anhebung der GWG-Grenzen wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht umgesetzt. Während die Regelungen zur Sofortabschreibung und zum Sammelposten damit seit 2018 unverändert gelten, verändern sich die Anforderungen an die Anlagenbuchhaltung an anderer Stelle deutlich: Unternehmen investieren zunehmend in Software, ERP-Systeme und weitere …
