Geplante Soll- statt Muss-Vorschriften im Klimagesetz werten die Hessischen Hochschulen als gezielte Aufweichung der hessischen Klimaschutzziele, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 beruhen. D…
Geplante Soll- statt Muss-Vorschriften im Klimagesetz werten die Hessischen Hochschulen als gezielte Aufweichung der hessischen Klimaschutzziele, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 beruhen. Das Land Hessen könne so seiner Vorbildrolle nicht weiter gerecht werden. Die Hessischen Hochschulen sehen es ferner als unerlässlich, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, an denen auch Forschende hessischer Hochschulen beteiligt sind, auch weiterhin als eine wichtige …
