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18 Stunden ago written by
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Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG, für die es keine Übergangsfrist gibt. Viele kleine Betriebe stehen dabei vor einem praktischen Problem: Die Rechnungen …

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG, für die es keine Übergangsfrist gibt. Viele kleine Betriebe stehen dabei vor einem praktischen Problem: Die Rechnungen kommen als XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF, und beim Doppelklick erscheint entweder unlesbarer Code oder ein PDF, dessen eigentlich maßgeblicher Datensatz unsichtbar bleibt. Für Handwerksbetriebe und Selbständige ohne eigene Buchhaltungssoftware ist das der Moment, in dem …
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