ERP-Systeme werden erweitert, Softwaremodule ergänzt und neue Hardware angeschafft. Doch gerade bei digitalen Wirtschaftsgütern stellt sich häufig die Frage, ob Investitionen sofort als Aufwand erfasst oder aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieb…
ERP-Systeme werden erweitert, Softwaremodule ergänzt und neue Hardware angeschafft. Doch gerade bei digitalen Wirtschaftsgütern stellt sich häufig die Frage, ob Investitionen sofort als Aufwand erfasst oder aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Obwohl das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit 2021 für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine verkürzte steuerliche Nutzungsdauer ermöglicht, sorgen insbesondere ERP-Systeme in der Praxis weiterhin für Unsicherheit. …
