Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat der Gesetzgeber die Ende 2024 gestartete Strukturreform des stationären Sektors im Frühjahr 2026 nachjustiert. Für Kliniken, Fachabteilungen und ganze Standorte verstärkt die Reform einen bereits la…
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat der Gesetzgeber die Ende 2024 gestartete Strukturreform des stationären Sektors im Frühjahr 2026 nachjustiert. Für Kliniken, Fachabteilungen und ganze Standorte verstärkt die Reform einen bereits laufenden Umbruch – mit spürbaren Folgen für den ärztlichen Personalmarkt, die die Berliner Ärztevermittlung Find Your Expert bereits deutlich spürt. Wo Abteilungen zusammengelegt, verlagert oder geschlossen werden, entsteht Bewegung bei den Fachkräften – und diese …
