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Pharmarecht: Wenn Mitarbeitende im Arzneimittelbereich persönlich haften

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Fehler bei der Zulassung, Kennzeichnung oder Pharmakovigilanz können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Während § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) die verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für Arzneimittelschäden reg…

Fehler bei der Zulassung, Kennzeichnung oder Pharmakovigilanz können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Während § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) die verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für Arzneimittelschäden regelt, können im Einzelfall auch Beschäftigte persönlich zur Verantwortung gezogen werden – etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Sorgfaltspflichten oder behördliche Meldepflichten. Gleichzeitig befindet sich das europäische Arzneimittelrecht im Wandel: Mit der Reform der …
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