Viertes Bürokratieentlastungsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft getreten Am 1. Januar 2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz bringt eine erhebliche Änderung im gewerblichen Mietrecht mit sich. Denn beim Miet…
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft getreten Am 1. Januar 2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz bringt eine erhebliche Änderung im gewerblichen Mietrecht mit sich. Denn beim Mietvertrag über gewerbliche Räume entfällt die Schriftformerfordernis, es genügt die einfache Textform. Das bringt eine wesentliche Erleichterung mit sich, denn Textform bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift des Dokuments nicht erforderlich ist. Das Vierte …