Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 (Az. 4 UF 50/23) eine für die Praxis der Grundstücksübertragungen bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt stand ein notariell vereinbarter Wiederkaufvertrag zwischen gesch…
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 (Az. 4 UF 50/23) eine für die Praxis der Grundstücksübertragungen bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt stand ein notariell vereinbarter Wiederkaufvertrag zwischen geschiedenen Eheleuten, der die Rückübertragung zweier Grundstücke regelte. Bereits in einem früheren Verfahren hatte das Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein Wiederkaufvertrag nach § 456 BGB vorliegt und dass die Antragstellerin die Grundstücke Zug um Zug gegen …
