Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Das hat der Bundestag auf seiner Sitzung am 9. Juli 2026 beschlossen. In Kraft treten soll d…
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Das hat der Bundestag auf seiner Sitzung am 9. Juli 2026 beschlossen. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027. Konkret bedeutet dies: Nach der Geburt eines Kindes informiert das Standesamt in Zukunft automatisch das Bundeszentralamt für Steuern und dieses wiederum die Familienkasse. Die überweist dann ohne weiteres Antragsverfahren das Kindergeld an …
