Berlin, 04.07.2026 – Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verdoppelte Verjährungsfrist: Bußgeldstellen haben nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstan…
Berlin, 04.07.2026 – Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verdoppelte Verjährungsfrist: Bußgeldstellen haben nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstandsverstöße zu verfolgen. Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (§ 26 Abs. 3 StVG, BGBl. 2026 I Nr. 142). Das Verkehrsrechtsportal Blitzerkatalog.org rechnet infolge der Reform mit einer spürbar höheren Zahl durchgesetzter …
