Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sowie neuen steuerlichen Abschreibungsregelungen haben sich die Anforderungen an die Anlagenbuchhaltung weiter erhöht. Gleichzeitig gewinnen digita…
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sowie neuen steuerlichen Abschreibungsregelungen haben sich die Anforderungen an die Anlagenbuchhaltung weiter erhöht. Gleichzeitig gewinnen digitale Wirtschaftsgüter, Cloud-Lösungen und Software in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Für Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen bedeutet dies, Investitionen, Modernisierungsmaßnahmen und immaterielle Vermögenswerte sowohl handels- als auch steuerrechtlich korrekt …
