Eine der streitigen Konstellationen in meiner Mandatsbearbeitung in Verbindung mit Vorsorgevollmachten besteht darin, dass nicht bevollmächtigte Familienmitglieder (meist Geschwister) die von den Eltern an ein anderes Kind erteilte Vorsorgevollmacht „…
Eine der streitigen Konstellationen in meiner Mandatsbearbeitung in Verbindung mit Vorsorgevollmachten besteht darin, dass nicht bevollmächtigte Familienmitglieder (meist Geschwister) die von den Eltern an ein anderes Kind erteilte Vorsorgevollmacht „angreifen“. Selbstverständlich bedeutet nicht jeder familiäre Konflikt i. V. m. einer bereits bestehenden Vorsorgevollmacht automatisch Rechtsmissbrauch. Es gibt jedoch Fälle, in denen von Beginn an klar abzusehen ist, dass das Ziel eines Angriffs auf bestehende …
