Windenergieanlagen, Stromnetze, Energiespeicher oder Wasserstoffinfrastruktur gelten inzwischen in weiten Teilen des Energierechts als Vorhaben von „überragendem öffentlichem Interesse“. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zeigt: Das Inst…
Windenergieanlagen, Stromnetze, Energiespeicher oder Wasserstoffinfrastruktur gelten inzwischen in weiten Teilen des Energierechts als Vorhaben von „überragendem öffentlichem Interesse“. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zeigt: Das Instrument stärkt zwar die rechtliche Durchsetzungsfähigkeit zentraler Energiewendeprojekte, sollte in seiner Wirkung jedoch auch nicht überschätzt werden. Zugleich offenbart die Untersuchung etliche Unterschiede und Unklarheiten, denn die im Grunde einheitliche Regelung zum …
