LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte informieren Unternehmen über die neuen rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die elektronische Widerrufsfunktion München, 16. Juni 2026 – Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, d…
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte informieren Unternehmen über die neuen rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die elektronische Widerrufsfunktion München, 16. Juni 2026 – Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließen, eine neue elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es Verbrauchern ermöglichen, einen online geschlossenen Vertrag ebenso einfach zu widerrufen, wie er …
