Im Zuge der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) müssen Kläranlagenbetreiber ab bestimmten Ausbaugrößen mindestens 50 Prozent der Phosphormenge aus Klärschlamm zurückgewinnen. Verfahren, die durch Fällung und Kristallisation verschie…
Im Zuge der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) müssen Kläranlagenbetreiber ab bestimmten Ausbaugrößen mindestens 50 Prozent der Phosphormenge aus Klärschlamm zurückgewinnen. Verfahren, die durch Fällung und Kristallisation verschiedene kristalline Phosphorprodukte erzeugen, unter anderem Magnesium-Ammonium-Phosphate (Struvit), erreichen die geforderten Rückgewinnungsmengen bislang nicht. Zudem gibt es aktuell noch keine funktionierenden, regionalen Vertriebswege für Phosphorprodukte, die aus …
