Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 verändern sich wesentliche Maßstäbe für die steuerliche Einordnung von Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen an Gebäuden. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, Erhaltungsaufwand und H…
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 verändern sich wesentliche Maßstäbe für die steuerliche Einordnung von Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen an Gebäuden. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten rechtssicher voneinander abzugrenzen. Die Unterscheidung ist für die steuerliche Behandlung zentral, da sie darüber entscheidet, ob Aufwendungen sofort gewinnmindernd berücksichtigt oder über viele Jahre abgeschrieben werden müssen. Besonders bei …
