background img

TRBA 250 in Münchner Arztpraxen: Anbieter für Büroreinigung in München schult Personal nach Biostoffverordnung

15 Stunden ago written by
banner

MÜNCHEN – Die Biostoffverordnung (BioStoffV) verpflichtet Betreiber medizinischer Einrichtungen nach §14, sicherzustellen, dass auch externes Reinigungspersonal in den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen eingewiesen wird. Die konkrete Umsetzung reg…

MÜNCHEN – Die Biostoffverordnung (BioStoffV) verpflichtet Betreiber medizinischer Einrichtungen nach §14, sicherzustellen, dass auch externes Reinigungspersonal in den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen eingewiesen wird. Die konkrete Umsetzung regelt die Technische Regel TRBA 250, die für Reinigungskräfte in Arztpraxen, Ambulanzen und Laboren verbindliche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorschreibt, darunter das Tragen geeigneter Schutzausrüstung und die Desinfektion von Kontaktflächen nach standardisierten …
banner

Comments are closed.