BRUCHSAL – Seit der Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft trat, sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, auch bei externen Dienstleistern mit Zugang zu Geschäftsräumen den Datenschutz vertraglich zu regeln. Für Kanzleien und Arztpraxen in Bru…
BRUCHSAL – Seit der Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft trat, sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, auch bei externen Dienstleistern mit Zugang zu Geschäftsräumen den Datenschutz vertraglich zu regeln. Für Kanzleien und Arztpraxen in Bruchsal bedeutet das konkret: Reinigungskräfte, die Aktenregale, Schreibtischflächen und offene Bildschirme sehen, gelten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, sofern personenbezogene Daten in ihrem Sichtfeld liegen. Mit wechselndem Fremdpersonal über …
