BERLIN – Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten nach §45b SGB XI einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, der für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Fensterreinigung fällt unter diese Regelung…
BERLIN – Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten nach §45b SGB XI einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, der für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Fensterreinigung fällt unter diese Regelung, wenn der Anbieter als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht zugelassen ist. In Berlin zählt das Reinigen von Fenstern als ergänzende Unterstützungsleistung im Sinne der Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, sofern die Leistung im häuslichen Umfeld erbracht und …
