MÜNCHEN – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zollamts führt im Bereich der Gebäude- und Hotelreinigung bundesweit gezielte Kontrollen durch, um Scheinselbstständigkeit und Mindestlohnverstöße in Subunternehmerketten aufzudecken. Hotels, die R…
MÜNCHEN – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zollamts führt im Bereich der Gebäude- und Hotelreinigung bundesweit gezielte Kontrollen durch, um Scheinselbstständigkeit und Mindestlohnverstöße in Subunternehmerketten aufzudecken. Hotels, die Reinigungsdienstleister beauftragen, die ihrerseits auf selbstständige Einzelpersonen oder weitere Subunternehmer zurückgreifen, können nach §28e SGB IV als Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge haftbar gemacht werden, wenn der Subunternehmer zahlungsunfähig wird. …
