MANNHEIM – Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber nach §4 Abs. 1 dazu, Arbeitsstätten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, der Hygiene und Sauberkeit entspricht. Präzisiert wird das durch die Technische Regel ASR A4…
MANNHEIM – Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber nach §4 Abs. 1 dazu, Arbeitsstätten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, der Hygiene und Sauberkeit entspricht. Präzisiert wird das durch die Technische Regel ASR A4.1, die konkrete Anforderungen an die Reinigung von Sanitärräumen, Pausenräumen und Verkehrswegen vorschreibt, einschließlich Mindestreinigungsintervallen. Verstöße können von der zuständigen Gewerbeaufsicht mit Bußgeldern belegt werden, bei Unfällen durch verschmutzte …
