Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2026 die Regelung zur sogenannten Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Hochschulgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklä…
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2026 die Regelung zur sogenannten Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Hochschulgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt. Wissenschaftler*innen haben seit 2014 aufgrund von § 38 Abs. 4 UrhG das Recht, ihre Publikationen bei gewerblichen Wissenschaftsverlagen ein Jahr nach deren Erstpublikation zusätzlich im Open Access, also frei verfügbar, zu veröffentlichen. Das Landeshochschulgesetz …
