Zum Weltschlagzeugertag am 4. April richtet sich der Blick auf ein Thema, das viele Mieter beschäftigt: Lärm in Mehrfamilienhäusern. Ob Musikinstrumente, Alltagsgeräusche oder nächtliche Aktivitäten – nicht alles, was stört, ist auch verboten. Gleich…
Zum Weltschlagzeugertag am 4. April richtet sich der Blick auf ein Thema, das viele Mieter beschäftigt: Lärm in Mehrfamilienhäusern. Ob Musikinstrumente, Alltagsgeräusche oder nächtliche Aktivitäten – nicht alles, was stört, ist auch verboten. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, wann Ruhe einkehren muss. ARAG Mietrechts‑Experte Frank Wolske erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben und wie sie sinnvoll auf Ruhestörungen reagieren. Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern? Frank Wolske : Der …
