„Das sind doch Auswüchse der Wunschbefolgungspflicht“ Berlin, 30.03.2026 Anlässlich der Verurteilung eines Berufsbetreuers zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und der Untätigkeit eines Vereinsbetreuers, der trotz Schimmelbefalls in einer völlig …
„Das sind doch Auswüchse der Wunschbefolgungspflicht“ Berlin, 30.03.2026 Anlässlich der Verurteilung eines Berufsbetreuers zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und der Untätigkeit eines Vereinsbetreuers, der trotz Schimmelbefalls in einer völlig verschmutzten Wohnung, an der Situation der Betreuten zunächst nichts änderte, äußerte sich Walter Klitschka - Vorsitzender des BVfB - zur sogenannten Wunschbefolgungspflicht. Ein Betreuer aus Berlin hatte den Arzt einer stationär untergebrachten Betreuten nicht über …
