Einer selbstständigen Antragstellerin wurden im Sommer 2025 nach einem verpassten Gesprächstermin vollständig die existenzsichernden Leistungen entzogen – ohne Anhörung und ohne rechtliche Grundlage. Später bestätigte das Sächsische Staatsministerium …
Einer selbstständigen Antragstellerin wurden im Sommer 2025 nach einem verpassten Gesprächstermin vollständig die existenzsichernden Leistungen entzogen – ohne Anhörung und ohne rechtliche Grundlage. Später bestätigte das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schriftlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für diese Leistungseinstellung nicht vorlagen. Im Juli 2025 wurde erstmals über den Fall berichtet. Eine Fallmanagerin sowie eine Sachbearbeiterin für …
