Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen (TT-GVO) steht Unternehmen im EU-Kartellrecht für Lizenzverträge eine grundlegende regulatorische Änderung bevor. Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue Vorgaben für Patent-, K…
Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen (TT-GVO) steht Unternehmen im EU-Kartellrecht für Lizenzverträge eine grundlegende regulatorische Änderung bevor. Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue Vorgaben für Patent-, Know-how- und Softwarelizenzverträge, die erhebliche Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Vereinbarungen haben. Die überarbeitete TT-GVO ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2014 und wird durch aktualisierte Leitlinien ergänzt. Ziel der Neuregelung ist es, …
