Um in der praktischen Anwendung eines Forschungsdatengesetzes (FDG) für Forscherinnen und Forscher möglichst klare Auslegungen zu ermöglichen, empfiehlt der RfII, bislang unbestimmte Rechtsbegriffe weiter zu konkretisieren. Darüber hinaus würden aus S…
Um in der praktischen Anwendung eines Forschungsdatengesetzes (FDG) für Forscherinnen und Forscher möglichst klare Auslegungen zu ermöglichen, empfiehlt der RfII, bislang unbestimmte Rechtsbegriffe weiter zu konkretisieren. Darüber hinaus würden aus Sicht des RfII in einer nachfolgenden Verordnung zu regelnde, verlässliche zeitliche Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung des avisierten Deutschen Zentrums für Mikrodaten zur Erreichung des Gestaltungsziels beitragen. Die vorgeschlagenen Verfahren zur Prüfung …
