Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat, soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzun…
Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat, soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürgerinnen und -bürger. „Der Staat ist berechtigt, bei einer angespannten Haushaltslage den Kreis derjenigen anzupassen, für die er die Kosten bei einer …
