Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.07.2024 (Az: 21 W 146/23) folgenden Fall entschieden: Eine Erblasserin hinterließ eine Tochter. Ein Testament hatte die Erblasserin nicht errichtet. Die Tochter erklärte die Ausschlagun…
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.07.2024 (Az: 21 W 146/23) folgenden Fall entschieden: Eine Erblasserin hinterließ eine Tochter. Ein Testament hatte die Erblasserin nicht errichtet. Die Tochter erklärte die Ausschlagung der Erbschaft. Ein dreiviertel Jahr später erklärte sie die Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft. Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass sie bei der Ausschlagung davon ausgegangen sei, dass im Nachlass kein Vermögen vorhanden ist. Aufgrund der Alkoholkrankheit …