Mit der Schaffung des neuen § 2 EEG 2023 im Juli 2022 und entsprechender europa- und landesrechtlicher Regelungen haben die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien (EE) und deren Nebenanlagen eine besondere Bedeutung zur Errei…
Mit der Schaffung des neuen § 2 EEG 2023 im Juli 2022 und entsprechender europa- und landesrechtlicher Regelungen haben die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien (EE) und deren Nebenanlagen eine besondere Bedeutung zur Erreichung von Treibhausgasneutralität durch CO2-Vermeidung erlangt. EE-Anlagen dienen dem überragenden öffentlichen Interesse und dem Gesundheitsschutz. Die erneuerbaren Energien sollen bei behördlichen und gerichtlichen Schutzgüterabwägungen (z.B. bei Konkurrenz zum Natur- …
