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Steuerhinterziehung & Selbstanzeige: NRW kauft Offshore-Daten

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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Definition, Zweck und rechtliche Bedeutung Selbstanzeige nach § 371 AO als Strafaufhebungsgrund Die Selbstanzeige ist ein zentrales Instrument im deutschen Steuerstrafrecht, das es Steuerpflichtigen ermöglic…

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Definition, Zweck und rechtliche Bedeutung Selbstanzeige nach § 371 AO als Strafaufhebungsgrund Die Selbstanzeige ist ein zentrales Instrument im deutschen Steuerstrafrecht, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, begangene Steuerstraftaten – insbesondere Steuerhinterziehung – nachträglich gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Sie ist im § 371 AO (Abgabenordnung) geregelt und stellt einen sogenannten Strafaufhebungsgrund dar. Das bedeutet: Wer eine wirksame Selbstanzeige …
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