Deutscher Ferienhausverband klärt über verbreitete Missverständnisse zur Umsetzung der EU-KV-VO auf Berlin. Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in nationales Recht umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld kursieren jedoch za…
Deutscher Ferienhausverband klärt über verbreitete Missverständnisse zur Umsetzung der EU-KV-VO auf Berlin. Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in nationales Recht umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld kursieren jedoch zahlreiche Missverständnisse über die künftigen Pflichten für Gastgeber und Agenturen. Der Deutsche Ferienhausverband stellt klar: Eine generelle Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen ab Mai 2026 besteht nicht. „Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass künftig …
